Das Pfarrhaus Heusweiler/Saar ist das Vaterhaus von uns drei Geschwistern von Mering. Es ist unserm Vater nicht etwa in den Schoß gefallen. Er hat es mit Mühe erworben.
In seinem Lebenslauf, den er am 27. April 1937 wohl wegen der Bewerbung um die Pfarrstelle Heusweiler schrieb, heißt es: „Bis in die Oberprima hinein beherrschte mich der Wunsch, Landwirt zu werden; ich war in den Ferien einige Male bei Bauern gewesen und hatte das Land lieb gewonnen. Erst als meine Eltern mir die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens klar machten und ich mich entscheiden musste, was ich nach dem Abitur anfangen wollte, entschloss ich mich zur Theologie – weniger aus Liebe zum Studium und weniger wegen der Wortverkündigung (deren Sinn hatte ich noch längst nicht verstanden), sondern vor allem trieb mich die Liebe zum Menschen, also die Liebe zur Seelsorge und zum Helfen aus seelischer und materieller Not dazu, diesen Beruf zu ergreifen.“
Er hatte dann von 1929 an brav vier Semester in Marburg und 4 Semester in Bonn Theologie studiert, das 1. Examen vor dem Evangelischen Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz am 26. September 1933 abgelegt und danach drei Jahre lang als Vikar drei Gemeinden des Westerwaldes gedient. In diese Zeit fiel die Bekenntnis-Synode in Wuppertal-Barmen 1934. Und Eberhard entschied sich, durchaus ängstlich, aber unwiderruflich, für die Bekennende Kirche. Am 19. November 1934 schrieb er an Ruth: „Ich bin jetzt ganz ruhig und entschlossen; was die 110 rheinischen Vikare gekonnt haben, werde ich auch können. Man soll sich nur nicht so schnell bange machen lassen! Ein Hilfsprediger Müller schrieb an Herrn Sekretär Müller, wenn er aus dem Dienst entlassen werde, dann würde er sich durch seiner Hände Arbeit schon weiterbringen; das werde ich auch können.“ Aber er organisierte doch, dass er nahtlos von dem NSDAP-Mitglied, dem Synodalassessor Heckenroth in Altenkirchen, zu dem Pastor Korst in Hilgenroth, der der Bekennenden Kirche nahe stand, wechseln konnte. Aus dem Lehrvikariat wurde er allerdings durch das Konsistorium entlassen.
Folgerichtig legte unser Vater sein 2. theologisches Examen am 13. März 1936 vor dem Bruderrat der Bekennenden Kirche ab, einer Prüfungskommission, die kirchenrechtlich nicht anerkannt war. Er wurde von dort als Hilfsprediger nach Saarbrücken-Malstatt gesandt und von Synodalassessor Bleek ordiniert. „Gegenüber den Irrlehren der Gegenwart hat der Ordinierte die theologische Erklärung der ersten Bekenntnissynode der D.E.K. zu W.-Barmen vom 29. bis 31. Mai 1934 als für seine Amtsführung maßgebend anerkannt.“ So steht es in Eberhards Ordinations-Urkunde1 vom 1. Juni 1936. Danach gehörte er zum „Büro Bleek“, der Verwaltung des Kirchenkreises Saarbrücken im Sinne der Bekennenden Kirche. Damit befand er sich mitten im so genannten Kirchenkampf, der im Saarland besonders verwickelt war, weil auch die Pfarrer der Bekennenden Kirche sich 1935 eifrig für die Rückkehr des Saarlandes ins Deutsche Reich eingesetzt hatten.
Eberhard von Mering arbeitete fleißig in vielerlei Vertretungen für die Pfarrer Bleek und Bronisch, machte Jugendarbeit, Bibelstunden, Katechumenen-Unterricht, Haus- und Krankenbesuche, aber er predigte auch oft und hielt Taufen, Trauungen, vor allem aber Beerdigungen. Das Gehalt eines Hilfspfarrers war so gering, dass er nicht wagen konnte zu heiraten. Er wohnte im Pfarrhaus Bleek, hatte dort seine Mahlzeiten. Ungeduldig wartete er auf eine eigene Pfarrstelle – und mit ihm wartete Ruth Liebert, seine Verlobte. Die beiden waren einander versprochen seit 1930.
Unsere Mutter war nicht in den staatlichen Schuldienst gegangen, weil sie nicht in die NSDAP eintreten wollte. Sie war anderthalb Jahre in einem Pfarrhaus als Privatlehrerin der Kinder angestellt gewesen, wo das Pfarrerehepaar der Bekennenden Kirche angehörte. Seit November 1936 war sie als Jungmütterkursleiterin bei der Frauenhilfe in Saarbrücken tätig, deren Vorsitzende die Frau des Synodalassessors Bleek war.
Endlich, am 8. Mai 1937, kann Ruth Liebert an Eberhards Familie in Rodenkirchen schreiben: „Nun gebe uns Gott eine rechte Kraft zu dem Amt, das er schenken will! Ein Landpfarrhaus – und was für eins! Ein Jagdschlösschen der Grafen v. Nassau-Saarbrück.2 - 1-stöckig mit 6 Zimmern – also z. Glück nicht zu ungemütlich riesig – von außen sieht’s etwa so aus (Skizze).
Der Hauptgarten liegt hinterm Haus – und eine Wiese – und ein Kartoffelfeld!!... Ziemlich groß ist der Garten – da gibt’s viel zu tun! Und Ställe, Waschhaus, Scheune, Hof und Misthaufen fehlen auch nicht!... Daß mein Liebster just den Himmelfahrtsabend auch in Wiesbach war, als d. telephonische Nachricht kam, dafür waren wir besonders dankbar – so durften wir zusammen alles erleben u. freuen u. Gott danken! Denn Land ist ja 10000mal schöner als Stadt – und die Gemeinde!“
Ja, die Gemeinde – die ist sehr wichtig. Denn die Gemeinde Heusweiler ist seit langem eine bekennende Gemeinde. Der scheidende Pfarrer Hinnenthal schreibt zum Antrag des Presbyteriums auf Wiederbesetzung am 27.8.1936 an das Konsistorium:
„…Die Gemeinde umfasst mit ihren 16 Dörfern einen weiten Diasporabezirk, der einen Pfarrer voll ausfüllt. Eine Versorgung der Gemeinde durch Nachbarpfarrer kommt …nicht in Frage. Die Gemeinde ist außerordentlich lebendig und wohl eine der regsten Gemeinden im ganzen Bezirk. Der Gottesdienstbesuch betrug im Jahre 1932 im Monat August – dem Erntemonat – nach einer durchgeführten Zählung an 4 Sonntagen zwischen 380 und 520 Personen bei insgesamt 1500 Gemeindegliedern. Ausser den Sonntagsgottesdiensten finden im Sommer und Winter wöchentlich Abendgottesdienste statt, die von durchschnittlich 50 – 60 Gemeindegliedern regelmäßig besucht werden.“ Dass die Zahlen von 1932 sind, ist bezeichnend. Jetzt, nach der Machtergreifung, sieht es vielleicht nicht mehr ganz so rosig aus. Trotzdem: das Presbyterium ist selbstbewusst.
Nach dem normalen Rhythmus hätte diesmal das Konsistorium in Koblenz das Recht zur Besetzung der Pfarrstelle. Die Presbyter aber fürchten, dass dann ein Deutscher Christ kommen würde, und so haben sie sich an den Synodalassessor Bleek gewandt um einen Pfarrer nach ihrem Herzen.
Es gab mehrere Kandidaten ohne Pfarramt. Drei kamen zu Probepredigten nach Heusweiler. Die Pfarrerwahl fand am 19. Mai 1937 statt. Es war ein Mittwoch. Der Gottesdienst zur Pfarrerwahl begann um 7:30 Uhr, die Predigt hielt der „Vertrauensmann der Bekenntnissynode St. Johann, Pfarrer Dr. Bückmann, der Joh. 14,18 auslegte: („Ich will euch nicht Waisen lassen; ich komme zu euch.“) Danach wurde zur Wahl geschritten. Die Wahl leitete Pfarrer Dr. Bückmann unter Assistenz von Pfarrer Engel, Dirmingen, als Scriba der Bekenntnissynode St. Johann und des Presbyters J. Petzinger sen. aus der Gemeinde Heusweiler.“ So steht es im Protokoll der Wahl. Sechs Presbyter waren stimmberechtigt, einer von ihnen fehlte. „Die Wahl fand schriftlich-geheim statt…. Von fünf abgegebenen gültigen Stimmen fielen fünf auf den Hilfsprediger von Mering, der mithin gewählt ist…. Das Ergebnis wurde anschließend der versammelten Gemeinde bekannt gegeben.“ Um 8:30 wurde „die Wahlhandlung vom Vertrauensmann geschlossen und die Gemeinde mit dem Segen des Herrn entlassen.“ Damit aber war unser Vater noch lange nicht im Amt.
Immerhin fertigte schon am 6. Juni das Presbyterium Heusweiler die Berufungsurkunde aus, und gehoben von diesem Bescheid predigte der frisch gewählte Pfarrer am 7. Juni in Saarbrücken-Rußhütte vor einer zahlreichen Gemeinde über eine Stelle aus dem Propheten Micha (wahrscheinlich Micha 6, V.6 -8): und führte dazu aus, auch das deutsche Volk wende sich wie das alte Israel immer mehr von Gott ab. Die Deutschen Christen dienten fremden Göttern, indem sie die vom Staate eingesetzten Ausschüsse und deren Maßnahmen anerkennen würden. In seinem Predigtkonzept soll gestanden haben: „Wir meinen, ein sehr religiöses, wenn auch vielleicht nicht christliches Volk zu sein, wenn wir Erntedankfest auf dem Bückeberg oder Wintersonnenwende oder Jugendweihestunde feiern. Wir glauben, etwas besonders Christliches oder Gottgewolltes zu tun, wenn wir in der NSV sind oder für’s Winterhilfswerk geben. Alles dies ist gut und schön, aber Gottes Zorn wird damit nicht von uns gewandt. Gott kann nicht durch Kälber und Widder und Gott kann nicht durch geheimnisvolle Feiern und Weihen oder große Geschenke an die Armen mit uns versöhnt werden…. Und doch zeigt die Lage unseres Volkes und der ganzen Menschheit mehr denn je, dass Gott nicht mehr mit uns ist. …. Im Mark unseres Volkes herrscht eine grenzenlose Gottlosigkeit. Durch die Parole, dass jeder nach seiner Façon selig werden möge, hat man dem Heidentum und dem Bolschewismus Tor und Tür geöffnet. Ein Volk, das keinen Gott oder einen selbst erdachten Gott hat, ist genau so gottlos wie eine Kirche, die da meint, man müsse außer auf den Gott der heiligen Schrift auch noch auf die Stimme des Blutes und Volkes hören….“ Und er betete am Schluss für die „von der Staatspolizei verhafteten und gemaßregelten Pfarrer“ und nannte dabei die Zahlen der ausgewiesenen, mit Redeverbot belegten und in Schutzhaft genommenen Pfarrer. Das alles notierte ein Kriminalassistent-Anwärter und meldete es der Gestapo3. Damit hatte Eberhard von Mering gegen das Gesetz wegen Volksverhetzung und Heimtücke vom 20.12.1934 verstoßen. Er wird einbestellt und verhört.
Kurz darauf geht in Heusweiler von der Finanzabteilung beim Evgl. Konsistorium der Rheinprovinz die „Rechtverbindliche Anordnung“ vom 9. Juni ein, in der es heißt: „Da überdies das Presbyterium in Heusweiler in Anmaßung des ihm nicht zustehenden Pfarrbesetzungsrechtes den Kandidaten von Mering zum Pfarrer gewählt hat, ist zu befürchten, dass von Mering von einem Beauftragten des Bruderrates der Rheinischen Bekenntnissynode in das Pfarramt eingeführt wird und den Vorsitz im Presbyterium übernimmt. Es besteht somit Streit über die rechtmäßige Zusammensetzung des Presbyteriums. Dies nötigt uns, …. die Rechte des Presbyteriums selbst zu übernehmen und ihre Ausübung einem Bevollmächtigten zu übertragen. Zum Bevollmächtigten bestellen wir den Kirchenkassenrendanten Eisenbeis in Saarbrücken 3 und übertragen ihm die Vermögensverwaltung der Gemeinde…“ Damit war das Pfarrhaus, das zu diesem Vermögen gehörte, für unsern Vater gesperrt. Und das Gehalt auch. Es stand zu befürchten, dass das Konsistorium einen eigenen Kandidaten nach Heusweiler senden werde.
Da kann die Bestätigungsurkunde vom Rat der Evangelischen Bekenntnissynode im Rheinland vom 12. Juni nur wenig trösten, besonders da in einem weiteren Schreiben der Rat zugeben muss: „Wir haben uns bereits an das Konsistorium und an den Provinzial-Kirchenausschuß um Herbeiführung der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von P. von Mering gewandt. Bisher sind die Versuche erfolglos gewesen.“
Trotzdem bittet das Presbyterium Heusweiler die Gemeinde Malstatt, den P. von Mering ohne Kündigungsfrist frei zu geben: „Die derzeit schwierige Lage der Gemeinde Heusweiler, über die bereits ein Finanzkommissar ernannt ist, erfordert die möglichst schnelle Anwesenheit des Pfarrers.“
Ein möbliertes Zimmer findet das Presbyterium für ihn bei der alten Frau Geib. Für seine Mahlzeiten werden die Geschwister Mina und Frida Petzinger sorgen.
Ruth lernt dies „Zimmerchen“ und die Petzingertanten im Juni kennen. Dann kündigt sie ihre Stelle bei der Frauenhilfe und reist nach Marburg ab, um Hochzeitsvorbereitungen zu treffen.
Das Konsistorium schreibt am 19. Juni an das Presbyterium, es lehne die öffentliche Anerkennung der Pfarrerwahl in Heusweiler ab. Der Landeskirchenausschuss müsste zuerst Merings 2. Examen und seine Ordination anerkennen. Der Landeskirchenausschuss ist aber gerade das von den Deutschen Christen beherrschte Gremium. Eberhard möchte sein 2. Examen nicht noch einmal machen müssen.
So wird auch das Presbyterium Heusweiler inzwischen die Anregung des stellvertretenden Synodalassessors des Kirchenkreises St. Johann vom 28. Juni nicht aufgegriffen haben, den Hilfsprediger von Mering zu überzeugen, bei der Kirchenbehörde um Berufung in das Pfarramt Heusweiler einzukommen. Sup. Reichard glaubt, dass damit „dem in der gegenwärtig so schweren Zeit besonders notwendigen kirchlichen Frieden ein nicht hoch genug zu bewertender Dienst erwiesen“ werden könnte. Aber so viel Frieden gibt es einfach nicht.
Seit dem Februar schon verursacht die Ankündigung einer Kirchenwahl Aufregung. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler hat den Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten Hanns Kerrl ermächtigt, das Kirchenvolk selbst „in voller Freiheit und eigener Bestimmung“ eine Generalsynode wählen zu lassen. Diese Generalsynode soll dann eine neue Kirchenverfassung ausarbeiten. Die Auswahl der Kandidaten scheint der Bekennenden Kirche von vornherein einseitig, die Freiheit der Wahl mehr als zweifelhaft, umso mehr, als der Termin völlig geheim ist. Als daher am 23. Juni 1937 ein Schreiben aus Barmen eintrifft, das zum Boykott der Wahl aufruft, verfassen 15 Pfarrer der Bekenntnissynode Saarbrücken und St. Johann ein entsprechendes Flugblatt an ihre Gemeinden. Eberhard von Mering gehört dazu.
Synodalassessor Bleek besorgt den Druck von 5000 Flugblättern an die Gemeindeglieder, 11 Frauen der Frauenhilfe teilen es in seinem Predigtbezirk aus, die andern verschickt Bleek an andere Gemeinden. Bleek als Verantwortlicher und die austeilenden Frauen werden am 27. Juni, einem Sonntag, verhaftet! An diesem Sonntag hält Eberhard von Mering seine letzten Gottesdienste in Rußhütte und Malstatt. Er schreibt darüber an Ruth am 30. Juni 1937: „Der Abschied in Malstatt war furchtbar. Die Kirchen beide ganz voll u. nach dem Gottesdienst in Malstatt kamen sie in Scharen in die Sakristei und reichten mir weinend die Hand und sagten mir viel Liebes. Dass mir da die Tränen kamen, kannst Du Dir denken. Das kam aber auch von der Aufregung der letzten Tage. Die Verhaftung der Frauen – die Verhaftung Bleeks am Sonntag!! Ganz schrecklich und darin die Gemeinde zurücklassen, das ist schwer.“
Das schreibt Eberhard schon aus dem „dir bekannten Zimmerchen“ in Heusweiler. Er hat schon seine erste Beerdigung in der neuen Gemeinde gehalten: „zur Einführung ist das ganz gut; man wird dann gleich etwas vertrauter. Aber es ist mir doch noch ängstlich zumute vor der Verantwortung, hier so allein zu wirken…. Wär Bleek nur wieder frei! Die Frauen sind gestern wieder entlassen worden, sagte mir Frau Fox, die ich natürlich gleich fragte. Wenigstens die Beruhigung.“ Und dann steht auf der gleichen Karte: „Frau Br. ist gern bereit, die ganze Wohnung aufzunehmen; ganz selbstverständlich das Gastzimmer. Ich hab mit ihr darüber gesprochen.“ Frau Br. ist Frau Bronisch, die Frau des 2. Pfarrers in Malstatt. Sie hat ein großes Pfarrhaus zur Verfügung und kann Ruths Aussteuer aufnehmen. Die Merings suchen eine kleine Mietwohnung.
Am nächsten Tag schreibt Eberhard: „vom Rhein. Rat kam gestern endlich Nachricht. Ich sollte sofort ins Pfarrhaus ziehen, aber die Heirat noch um ein paar Wochen verschieben, bis die Lage einigermaßen klar wäre. Beides ist nicht sehr erfreulich. Ich werde auch vorläufig noch hier bei Frau Geib bleiben und mal abwarten, was noch alles erfolgt. Die beiden neusten Verordnungen in der Zeitung hast Du gewiss mit dem gleichen „ira“ gelesen wie ich. Hoffnungslos wird unsere Situation – aber es gilt tapfer zu sein…… Ich glaube, meine Zeit ist schon bemessen; ich komme mir nur als Besuch vor, und doch soll es ja meine Gemeinde sein!..... Es ist mir alles noch so wunderlich fremd.“
Aber eine Woche später ist unser Vater wieder zuversichtlicher. Ruth hat ihren Besuch angekündigt. Sie wird bei Bronischs wohnen, leider, aber anders geht es nicht, sie sind ja nur verlobt!
Eberhard schreibt: „Es geht mir so ganz gut in Heusweiler. Bisher habe ich – Gott sei Dank – noch keine Schwierigkeiten gehabt. Die Gemeinde ist rührend entgegenkommend und hilfsbereit. Die Mädels helfen mir beim Abpflücken der Johannisbeeren; eine Familie hat sich bereit erklärt, mir die Beeren einzumachen. Du wirst staunen, welche Schätze ich schon gesammelt habe! Natürlich ist die Situation nach wie vor unsicher; und es ist ein scheußliches Gefühl, jeden Tag mit dem Gedanken aufzuwachen, was wird es heute geben. Ich bin aber trotzdem ganz getrost und zuversichtlich. Augenblicklich bemühen sich verschiedene Leute um eine Wohnung. In Dilsburg besteht die Möglichkeit, bei einer Witwe zu wohnen, die sich wahrscheinlich gern bereit erklären würde; nur ist mir das vorläufig noch zu weit von der Kirche ab. Ich will erst versuchen, eine Wohnung in Heusweiler selbst zu finden…… Was sagst Du nur zu der Verschiebung des Hochzeitstermins? … Ach ja, wär’ nur alles schon so weit, dass wir zusammen sein könnten! Du fehlst mir doch oft, wo ich einen guten Rat brauche; so z.B. die Schwesternfrage! Schw. Aug. (Schwester Auguste, die Diakonisse) ist bisher ganz von der Zivilgemeinde gezahlt worden. Nun fällt das fort4 und die Kirchengemeinde soll allein für sie aufkommen. Woher das Geld nehmen, wo uns alle Kassen gesperrt sind? Wir wollen sehen, dass wir eine freiwillige Sammlung machen; vorläufig soll die Frauenhilfe und die B.K.Kasse etwas dazusteuern. Die Geldfragen sind scheußlich und ich glaube, da werden wir noch manche Schwierigkeiten haben.“ Die Geldfragen werden später immer die Aufgabe unserer Mutter sein!
Am 30. Juli 1937 kam der Vertreter des Generalstaatsanwalts in Saarbrücken zu dem Schluss: „Wenn auch der Beschuldigte noch nicht einschlägig sich vergangen hat und ein jugendlicher Eiferer ist, der von anderen Drahtziehern ungünstig beeinflusst sein dürfte, so scheint mir doch die Anordnung der Strafverfolgung geboten zu sein, um von vornherein diesem Fanatiker die Lust an weiteren gefährlichen Hetzpredigten zu nehmen.“ Ob Eberhard das erfuhr? Jedenfalls wurde es nach Berlin an den Reichsminister der Justiz gemeldet.
Die Erhebung der Anklage gegen den Hilfspfarrer von Mering wird empfohlen durch den Reichsminister der Justiz in Berlin, Wilhelmstr. 65, am 17. August 1937 wegen „Volksverhetzung und Heimtücke“. Just an diesem Tag heiraten Eberhard und Ruth in Marburg. Und ziehen kurz darauf in das Haus der Witwe Maurer in Dilsburg ein. Die Gratulationen zur Hochzeit zeigen die große Überraschung der Freunde, die von einer Verschiebung der Hochzeit ausgingen. Aber für unsere Eltern war es die einzig richtige Entscheidung. Schließlich kommt es nicht auf das Pfarrhaus an, sondern auf Glaube, Liebe und Hoffnung.
Und die beiden hoffen nicht vergebens. Ein Gesetz über Gewährung von Straffreiheit in solchen Fällen, wo weniger als sechs Monate Haft zu erwarten sind, wird am 2. Mai 1938 erlassen. Daraufhin ergeht am 12. Mai der Beschluss des Sondergerichts Saarbrücken: „Das Verfahren gegen den evangel. Hilfsprediger Eberhard von Mehring in Heusweiler/Saar …wegen Vergehens gegen §2 des Heimtückegesetzes … wird … eingestellt.“
Es scheint, dass die Merings das gar nicht erfahren. Denn im Februar 1942 erklärt unser Vater auf Befragen zu Zusammenstößen mit der Geheimen Staatspolizei in seiner bisherigen Amtsausübung: „ein gegen ihn u.a. Geistliche der Kreisgemeinde Saarbrücken-St. Johann schwebendes Strafverfahren vor dem Sondergericht Saarbrücken (Akz. 2 S K M s 1/38) sei durch Beschluss des Sondergerichts vom 23. August 1938 … eingestellt worden.“ Außerdem habe er noch ein Verfahren wegen einer Predigt in Russhütte gehabt. „Der Kandidat wird uns noch mitteilen, ob dieses Strafverfahren ebenfalls … eingestellt worden ist.“ D.h. ja wohl, mein Vater wusste es nicht. „Der Kandidat versicherte auf Befragen, außer diesen beiden Strafverfahren niemals wegen anderer Handlungen vor die Geheime Staatspolizei geladen oder in ein Strafverfahren verwickelt worden zu sein.“
Wusste das Presbyterium von der Amnestie seines Pfarrers? Am 19. Juni 1938 steht im Presbyteriumsprotokoll: ... „Die Sammlung der Bekennenden Kirche ist durchgeführt. Etwa 90% der Gemeindeglieder haben die Grüne Karte5 unterschrieben. Entsprechend haben sie sich auch einmütig für den gegenwärtigen Pfarrer von Mering ausgesprochen, der vom Presbyterium gewählt und vom Rheinischen Rat bestätigt ohne öffentliche Anerkennung das Pfarramt verwaltet. Die Folge dieser Pfarrwahl war die Einsetzung eines Finanzkommissars, der das gesamte Vermögen der Gemeinde an sich genommen hat. Hierdurch ist es auch unmöglich gemacht, dass der Pfarrer von Mering in das Pfarrhaus einzieht. Das Pfarrhaus steht leer und ist reparaturbedürftig. …Pfarrer von Mering wohnt mit seiner Frau in einer Dreizimmerwohnung ziemlich am Rande der Gemeinde… Die Besoldung des Pfarrers geschieht mit Unterstützung der Bekenntnissynode Saarbrücken lediglich aus Mitteln der Bekennenden Kirche. Zum Schluss wurde der Antrag gestellt, Pfarrer von Mering ohne Einführung (um unnötiges Aufsehen angesichts der drohenden Gefahr zu vermeiden) auf Grund der Gemeindewahl und Bestätigung nunmehr nach einjähriger Tätigkeit als Pfarrer der Gemeinde Heusweiler auch dadurch anzuerkennen, dass ihm das Anfangsgehalt eines Pfarrers gewährt wird. – Dieser Teil fand in Abwesenheit des Pfarrers statt. Der Kirchmeister wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag an den Rheinischen Rat zu richten.“
Das Anfangsgehalt eines Pfarrers unter dem Titel eines Pfarrverwesers der Gemeinde Heusweiler erhält Eberhard von Mering erst ab August 1942. Es beträgt 366,67 M. Als ich Ende Juli 1938 geboren werde, ist sein Gehalt also kleiner und ich bin die Tochter eines illegalen Predigers.
Unsere Mutter hat die kleine Wohnung hübsch eingerichtet. Es gibt eine Beschreibung meines Tauffestes am 28. August 1938 von der Hand meiner Mutter: „Vater taufte Dich vor der versammelten Gemeinde – im Hauptgottesdienst um ¾ 11. Über die Taufe hielt dich Onkel Theodor Bronisch – die andern Paten sind Großmama in Rodenkirchen, Großvatel in Marburg und Tante Ulli – der Altar war mit weißen Gladiolen über und über geschmückt – und unser aller Herzen flehten zu Gott, daß er Dich festhalten und segnen möge. Deinen Taufspruch findest Du im Brief des Apostels Paulus an die Römer im 8. Kapitel, Vers 38 u. 39:
„Denn ich bin gewiß, daß weder Tod noch Leben, weder Engel noch Fürstentümer noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes, noch keine andere Kreatur mag mich scheiden von der Liebe Gottes, die in Christo Jesu ist, unserm Herrn.“
Es war Vaters Predigttext an dem Sonntag……. Bei Tisch – es gab im kleinen Eßzimmer einen festlich gedeckten Tisch mit Schwester Auguste und Bronischs als Gästen – sprach Großvater auf Dich – und Onkel Theo auf mich – und Vatel dankte für uns. Du aber standest im grünen Körbchen unter gackernden Hühnern in Frau Maurers Hof und schliefst friedlich, wie Du auch in der Kirche nicht wach wurdest und kein bisschen schriest!“ Das klingt, als hätten meine Eltern sich in der Illegalität eingerichtet.
Was im Text nicht vorkommt, weil Ruth immer ein vorsichtiger Mensch war, das schrieb sie erst am 10. Mai 1982 in mein Erinnerungsbuch: „Daß ausgerechnet am 28. August Hitler den Westwall besichtigte und auch über den Heusweiler Markt kam vormittags, wo natürlich viele Spalier standen und ihm huldigten, schrieb ich damals nicht! Ich kann noch nicht mal sagen, ob ich ihn sah oder man es mir nur erzählte - - mir konnte er an solchem Tag nur eine üble Vorbedeutung beinhalten!“
Aber die bloße Tatsache konnte auch ihr Gutes haben!
Wahrscheinlich hätte das Pfarrhaus noch lange leer gestanden bei dem Patt zwischen Presbyterium Heusweiler und Konsistorium Koblenz, wenn Hitler nicht die Idee gehabt hätte, den Westwall zu besichtigen und durch Heusweiler zu fahren. Befeuert durch diese allerhöchste Aufmerksamkeit suchte die politische Gemeinde Heusweiler energischer als vorher nach Unterbringungsmöglichkeiten für die Westwallarbeiter. Ein leeres Pfarrhaus mit seinen vielen Zimmern, Bad und Toilette, kam da gerade recht. Das erfasste das Presbyterium schnell. Und auch Finanzkommissar Eisenbeiß begriff im Nu. Er machte den Vorschlag, das Pfarrhaus Heusweiler für 20 RM an den Pfarrer von Mering zu vermieten. Dem Konsistorium konnte klar gemacht werden, dass das Pfarrhaus an die Politik verloren ginge, wenn kein Pfarrer darin wohne.
Mein Vater schreibt in einem Lebenslauf von 1942: „Im September zogen wir mit Genehmigung des Finanzkommissars ins Pfarrhaus, da die Civilgemeinde sonst das Haus beschlagnahmt hätte.“ Unsere Mutter erinnert sich, dass sich die Frauenhilfe sofort an die Arbeit gemacht habe, die Räume zu reinigen. Das Pfarrhaus hatte seit dem Auszug von Pfarrer Friedrich Hinnenthal im August 1936 leer gestanden. So feierte ich mein erstes Weihnachtsfest auf Erden im Pfarrhaus Heusweiler.
Anmerkungen:
1 In von Merings Personalakte im Kirchlichen Archiv in Düsseldorf befindet sich der „Merkzettel Nr. 7012/36 in Beiakten I 955 Betr. Die Ordination des Cand. V. Mering ist ohne unseren Auftrag erfolgt und als rechtmäßig nicht anerkannt. VII 16 226
2 Dies Gerücht hielt sich lange. Das Haus war aber in den Jahren 1773 – 1775 unter der Bauaufsicht des Nassau-Saarbrückischen Fürstlichen Konsistoriums als Pfarrhaus erbaut worden. Der Generalbaudirektor der Fürstlichen Verwaltung Friedrich Joachim Stengel, der auch die Schlösser plante, hat es wahrscheinlich entworfen.
3 Bundesarchiv Berlin, Az. 23001/177491
4 Vermutlich, weil es jetzt eine Braune Schwester der Zivilgemeinde gab.
5 Mitgliedskarte der Bekennenden Kirche