Am 7. August 1816 wird Franz Joseph Caspar von Mering, damals unter dem Namen Franz Mering, in Speyer verhaftet. Ob man ihn aus seiner Wohnung in der Wormser Str. Nr. 249 im Gelben Viertel, vor den Augen seiner 6 Kinder, gefangen nahm - oder eher von der Landstraße abführte, wo er als Chausseebereiter in Uniform und bewaffnet Dienst tat, ist nicht überliefert. Er wird verhaftet und im Altpörtel, dem damaligen Gefängnis, eingesetzt.
Der Staat, der ihn in Untersuchungshaft nahm, war das Königreich Bayern. Seit dem 14. April gehörte die ehemalige Kurpfalz, das linksrheinische Gebiet, endgültig zu Bayern. Das war eine Folge des Wiener Kongresses. Für den Häftling Mering bedeutete es eine Verlängerung der Haft. Denn am 1. August 1816 wurde das für die bayerische Pfalz zuständige Appellationsgericht von Kaiserslautern nach Zweibrücken verlegt. Dieser Umzug verzögerte die Beweisaufnahme.